Nutzungsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur: “AGB”) gelten für alle von der enclaive GmbH durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch ohne ausdrückliche Einbeziehung, es sei denn, es werden ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen. Mit der Annahme der von enclaive erbrachten Leistungen erklärt sich der Kunde mit den AGB einverstanden. Abweichende AGB des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, enclaive stimmt diesen schriftlich zu.

§2 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrags ist die Programmierung, Entwicklung, Modifikation und Wartung der IT-Infrastruktur und der Software, die direkt oder indirekt mit dem Prozess der Absicherung und Bereitstellung von Confidential Compute Software zusammenhängt. Im Folgenden werden diese Dienstleistungen ausschließlich als “Confidential Compute Services” bezeichnet.

§3 Vertragsabschluss, Angebot und Annahme

Alle Angebote sind — sofern nicht anders angegeben — unverbindlich. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn enclaive die Bestellung des Kunden schriftlich oder elektronisch per E‑Mail bestätigt. Die jeweiligen Leistungen sowie der Leistungszeitraum hängen vom Angebot von enclaive ab. Grundlage für die Erbringung der Leistungen ist die schriftliche Produktbeschreibung innerhalb der Bestellung, die enclaive auf der Grundlage der bereitgestellten Dokumente und Informationen erstellt. Die Kunden müssen die Servicebeschreibung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüfen. Durch die Annahme der Bestellung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Produktbeschreibung. Enclaive kann sich zur Erfüllung des Auftrags auf die Unterstützung von Dritten (Subunternehmen) verlassen. Der Kunde stimmt dem zu.

§4 Änderungen des Auftrags

  1. Falls der Kunde Änderungswünsche hat (einschließlich Erweiterungen), wird enclaive dem soweit zustimmen, wie es für enclaive angemessen ist.

  2. Wenn die Erfüllung eines Änderungswunsches den Auftrag betrifft, wird enclaive eine entsprechende Vertragsanpassung verlangen, dies umfasst insbesondere die Anpassung der Vergütung und/oder die Verschiebung der Liefertermine. Vereinbarungen über Änderungen der Vertragsbedingungen und über die Anpassung des Vertrags müssen in Textform (per E‑Mail) erfolgen.

  3. Die Annahme des Änderungs- oder Anpassungsauftrags wird erst mit der Auftragsbestätigung durch enclaive wirksam.

  4. Wenn der Kunde den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen nicht zustimmt, muss der Kunde innerhalb von sieben Tagen Widerspruch gegen die Auftragsbestätigung einlegen, andernfalls gilt der Auftrag als akzeptiert.

§5 Zahlungsbedingungen

  1. Alle Leistungen werden gemäß dem aktuellen Preismodell vergütet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Zahlungen sind sieben Tage nach Rechnungsstellung fällig.
  3. Der Rechnungszeitraum hängt vom im Angebot vereinbarten Zahlungszyklus ab. Die Rechnung wird in elektronischer Form an die vom Kunden angegebene E‑Mail-Adresse gesendet.
  4. Der Kunde gerät auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er die Rechnung nicht innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt bezahlt.
  5. Im Falle einer verspäteten Zahlung schuldet der Kunde zusätzliche Zinsen in Höhe von 12% p.a. ab dem Fälligkeitsdatum. Dem Kunden ist es gestattet nachzuweisen, dass kein Zinsverlust oder ein wesentlich geringerer Verlust entstanden ist.
  6. Enclaive ist berechtigt, seine Leistungen auszusetzen, wenn der Kunde mehr als 14 Tage im Zahlungsverzug ist. Ungeachtet dieser Aussetzung ist der Kunde verpflichtet, die Zahlung fortzusetzen. Diese Leistungsverweigerung aufgrund eines Zahlungsverzugs stellt keinen Grund für eine Kündigung durch den Kunden dar.
  7. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen von enclaive aufrechnen.

§6 Pflichten des Kunden zur Zusammenarbeit, Mängelrüge, Abnahme

  1. Enclaive bemüht sich, die vereinbarten Service- und Liefertermine so genau wie möglich einzuhalten, ist auf die Zusammenarbeit des Kunden angewiesen.

  2. Die Einhaltung von Lieferfristen und ‑terminen erfordert, dass der Kunde die von ihm im Rahmen des Auftrags zu erbringenden Leistungen erfüllt und die Pflichten zur Zusammenarbeit einhält. Dazu gehört beispielsweise die Beantwortung von E‑Mails innerhalb von 48 Stunden.

  3. Im Hinblick auf alle von enclaive im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Lieferungen und Leistungen übernimmt der Kunde eine Verpflichtung zur Untersuchung und Mängelrüge gemäß § 377 des deutschen Handelsgesetzbuchs. Nach Erbringung der vereinbarten Leistungen wird enclaive dem Kunden die Fertigstellung mitteilen.

  4. Nach Erklärung der Fertigstellung hat der Kunde innerhalb einer angemessenen von enclaive festgelegten Frist die Durchführung der Softwaretestdienste zu prüfen und enclaive über etwaige Mängel oder Defekte zu informieren.

  5. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung innerhalb einer angemessenen von enclaive gemäß Absatz 4 festgelegten Frist nicht annimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

§7 Haftung

  1. enclaive haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für sich und seine Erfüllungsgehilfen.
  2. Im Falle einer Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Kardinalpflicht), die den Vertragszweck gefährdet, ist die Haftung auf den typischen Schaden begrenzt, den enclaive vernünftigerweise bei Vertragsabschluss voraussehen konnte, es sei denn, die Verletzung erfolgte vorsätzlich oder grob fahrlässig.
  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Wenn der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung auf die Summe der Gesamtzahlungen der letzten beiden Kalenderjahre aus der konkreten Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und enclaive begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  5. enclaive haftet nicht für bestehende, verbleibende und zukünftige Fehler in der Software des Kunden oder für die daraus resultierenden und entstehenden Schäden. Dies gilt auch für Fehler oder Störungen, die enclaive bei Softwaretestdiensten nicht entdeckt hat.
  6. Darüber hinaus haftet enclaive nicht für entgangene Gewinne, entgangene Ersparnisse, Schäden aus Drittanbieteransprüchen und andere direkte Schäden.

§8 Gewährleistung

  1. Der Kunde hat enclaive unverzüglich über etwaige Mängel zu informieren und enclaive nach besten Kräften bei der Beseitigung des Mangels zu unterstützen. Der Kunde gewährt enclaive Zugang zu allen relevanten Unterlagen, aus denen sich die genauen Umstände des behaupteten oder aufgetretenen Mangels ergeben.

  2. Bei der Mängelbeseitigung hat der Kunde alle Maßnahmen zur Datensicherung zu treffen. Enclaive ist nicht verantwortlich für einen Datenverlust aufgrund der Mängelbeseitigung. Wenn Wartungs- und Serviceleistungen separat vom Kunden bestellt wurden, werden die Daten von enclaive gemäß der Dienstleistung gesichert.

  3. Sofern enclaive zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist, kann enclaive diese durch Behebung des Mangels oder durch nachträgliche Lieferung erbringen, nach Wahl von enclaive. Wenn die Mängelbeseitigung durch Beseitigung von Mängeln erfolgt, kann enclaive diese — nach freiem Ermessen von enclaive und vorbehaltlich der Verfügbarkeit — auch durch Lieferung einer neuen Version, eines Updates, Upgrades, Patches oder Releases erbringen. Sofern dies noch nicht verfügbar ist, aber in absehbarer Zukunft verfügbar sein wird, kann enclaive den Kunden für einen angemessenen Zeitraum auf eine Workaround-Lösung verweisen, sofern eine Workaround-Lösung für den Kunden nicht zumutbar ist.

  4. Wenn die Prüfung einer Mängelrüge ergibt, dass kein Mängelanspruch besteht, kann enclaive die entstandenen Kosten und Aufwendungen gemäß den branchenüblichen Stundensätzen in Rechnung stellen.

  5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. In Bezug auf den Beginn der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Bestimmungen, es sei denn, es handelt sich um arglistige Täuschung oder grobe Fahrlässigkeit eines Mangels durch enclaive sowie um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit durch einen Mangel und um eine Beschaffenheitsgarantie.

  6. enclaive bemüht sich, höchste Qualitätsstandards in seinen Dienstleistungen zu erfüllen und mögliche Fehler in der Software des Kunden durch Softwaretestdienste zu vermeiden bzw. zu erkennen. Enclaive kann jedoch nicht garantieren, dass die getestete Software bei erfolgreicher Ausführung der Softwaretestdienste vollständig fehlerfrei ist.

  7. enclaive gibt keine Garantie, wenn der Kunde Änderungen oder Anpassungen an den Methoden oder der Software vorgenommen hat,  die direkt oder indirekt mit den Confidential Compute Diensten zusammenhängt, verwendet werden. Dies gilt nicht, wenn diese Änderungen oder Anpassungen nicht die Ursache für den betreffenden Mangel sind.

  8. enclaive weist darauf hin, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungsvarianten fehlerfrei funktionieren kann oder gegen jegliche Manipulation durch Dritte geschützt ist. Enclaive übernimmt auch keine Garantie dafür, dass von Dritten verwendete oder bereitgestellte Software den Anforderungen des Kunden entspricht, für bestimmte Anwendungen geeignet ist und dass sie frei von Abstürzen, Fehlern und Malware ist. Enclaive garantiert dem Kunden nur, dass die von Dritten verwendete oder bereitgestellte Software zum Zeitpunkt der Übertragung im Wesentlichen den Leistungsdaten des Dritten entspricht, unter normalen Betriebsbedingungen und normaler Wartung funktioniert und dass enclaive keine bewussten Maßnahmen ergreift, um dies zum Nachteil des Kunden einzuschränken. Insbesondere übernimmt enclaive keine Gewähr für spätere Störungen der entsprechenden Software aufgrund von Änderungen oder Updates von Dritten.

§9 Freistellung

Der Kunde stellt enclaive von Ansprüchen Dritter im inneren Verhältnis frei, die auf rechtswidrigen oder rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder auf Fehlern im Inhalt der vom Kunden bereitgestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Verstöße im Bereich der gewerblichen Schutzrechte, des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und aller anderen Verstöße gemäß Abschnitt 7. Der Kunde erstattet enclaive die im Zusammenhang damit entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§10 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die für seinen Auftrag erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Hierzu gehören sein vollständiger Name, das korrekte Unternehmen mit Rechtsform, eine zitierfähige Postanschrift (kein Postfach oder andere anonyme Adresse), die E‑Mail-Adresse und eine Telefonnummer.
  2. Der Kunde informiert enclaive umgehend über Änderungen seiner Daten. Die Benachrichtigung kann telefonisch oder per E‑Mail erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich, die von enclaive für den Zugriff auf seine Dienste erhaltenen Passwörter regelmäßig zu ändern und streng vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde informiert enclaive unverzüglich, sobald er/sie feststellt, dass unbefugte Dritte das Passwort kennen.
  3. Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Inhalte, die er speichert oder zur Abrufbereitschaft bereitstellt. Enclaive überprüft die Inhalte nicht auf mögliche Rechts- oder Vertragsverstöße. Im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen ist der Kunde auch für das Verhalten von Dritten verantwortlich, die in seinem Auftrag handeln, insbesondere von Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für andere Dritte, deren Verhalten sie ermöglicht, gegen das Gesetz zu verstoßen.

§11 Nutzungsrechte (Urheberrecht)

  1. enclaive gewährt dem Kunden ein einfaches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der von enclaive erstellten Software. Andere Rechte müssen ausdrücklich anders vereinbart werden.
  2. Der Kunde hat kein Recht zur Unterlizenzierung (Übertragung an Dritte) oder Änderung der gelieferten Software.
  3. enclaive ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse und das erlangte Know-how auch anderweitig unter Beachtung des Datenschutzes zu nutzen.
  4. Die Freigabe des möglichen Quellcodes durch enclaive von explizit für einen Kunden entwickelter Software erfolgt nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden.

§12 Urheberrechte, strafbare Inhalte

Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm bereitgestellten Software oder Daten keine Verletzung des deutschen oder anderer einschlägiger nationaler und internationaler Gesetze darstellt, insbesondere des Urheberrechts, des Markenrechts, des Namensrechts, des Datenschutzrechts und des Wettbewerbsrechts.

§13 Datenschutz, Referenz, Vertraulichkeit

  1. enclaive wird den Kunden gesondert über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten oder anderer Daten informieren.
  2. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, Geschäftsgeheimnisse, Konzepte und Ideen, die im Rahmen einer Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und mit der erforderlichen Sorgfalt aufzubewahren.
  3. enclaive behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden als Referenz zu nennen.

§14 Weitere Bestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen müssen schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung der oben genannten Schriftformklausel.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Berlin, Deutschland.
  3. Die AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam werden oder diese AGB eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der AGB unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen oder eine ergänzende Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung der oben genannten Schriftformklausel.