Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur: “AGB”) gelten für alle von der enclaive GmbH durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch ohne ausdrückliche Einbeziehung, es sei denn, es werden ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen. Mit der Annahme der von enclaive erbrachten Leistungen erklärt sich der Kunde mit den AGB einverstanden. Abweichende AGB des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, enclaive stimmt diesen schriftlich zu.
Gegenstand dieses Vertrags ist die Programmierung, Entwicklung, Modifikation und Wartung der IT-Infrastruktur und der Software, die direkt oder indirekt mit dem Prozess der Absicherung und Bereitstellung von Confidential Compute Software zusammenhängt. Im Folgenden werden diese Dienstleistungen ausschließlich als “Confidential Compute Services” bezeichnet.
Alle Angebote sind — sofern nicht anders angegeben — unverbindlich. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn enclaive die Bestellung des Kunden schriftlich oder elektronisch per E‑Mail bestätigt. Die jeweiligen Leistungen sowie der Leistungszeitraum hängen vom Angebot von enclaive ab. Grundlage für die Erbringung der Leistungen ist die schriftliche Produktbeschreibung innerhalb der Bestellung, die enclaive auf der Grundlage der bereitgestellten Dokumente und Informationen erstellt. Die Kunden müssen die Servicebeschreibung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüfen. Durch die Annahme der Bestellung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Produktbeschreibung. Enclaive kann sich zur Erfüllung des Auftrags auf die Unterstützung von Dritten (Subunternehmen) verlassen. Der Kunde stimmt dem zu.
Falls der Kunde Änderungswünsche hat (einschließlich Erweiterungen), wird enclaive dem soweit zustimmen, wie es für enclaive angemessen ist.
Wenn die Erfüllung eines Änderungswunsches den Auftrag betrifft, wird enclaive eine entsprechende Vertragsanpassung verlangen, dies umfasst insbesondere die Anpassung der Vergütung und/oder die Verschiebung der Liefertermine. Vereinbarungen über Änderungen der Vertragsbedingungen und über die Anpassung des Vertrags müssen in Textform (per E‑Mail) erfolgen.
Die Annahme des Änderungs- oder Anpassungsauftrags wird erst mit der Auftragsbestätigung durch enclaive wirksam.
Wenn der Kunde den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen nicht zustimmt, muss der Kunde innerhalb von sieben Tagen Widerspruch gegen die Auftragsbestätigung einlegen, andernfalls gilt der Auftrag als akzeptiert.
Enclaive bemüht sich, die vereinbarten Service- und Liefertermine so genau wie möglich einzuhalten, ist auf die Zusammenarbeit des Kunden angewiesen.
Die Einhaltung von Lieferfristen und ‑terminen erfordert, dass der Kunde die von ihm im Rahmen des Auftrags zu erbringenden Leistungen erfüllt und die Pflichten zur Zusammenarbeit einhält. Dazu gehört beispielsweise die Beantwortung von E‑Mails innerhalb von 48 Stunden.
Im Hinblick auf alle von enclaive im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Lieferungen und Leistungen übernimmt der Kunde eine Verpflichtung zur Untersuchung und Mängelrüge gemäß § 377 des deutschen Handelsgesetzbuchs. Nach Erbringung der vereinbarten Leistungen wird enclaive dem Kunden die Fertigstellung mitteilen.
Nach Erklärung der Fertigstellung hat der Kunde innerhalb einer angemessenen von enclaive festgelegten Frist die Durchführung der Softwaretestdienste zu prüfen und enclaive über etwaige Mängel oder Defekte zu informieren.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung innerhalb einer angemessenen von enclaive gemäß Absatz 4 festgelegten Frist nicht annimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
Der Kunde hat enclaive unverzüglich über etwaige Mängel zu informieren und enclaive nach besten Kräften bei der Beseitigung des Mangels zu unterstützen. Der Kunde gewährt enclaive Zugang zu allen relevanten Unterlagen, aus denen sich die genauen Umstände des behaupteten oder aufgetretenen Mangels ergeben.
Bei der Mängelbeseitigung hat der Kunde alle Maßnahmen zur Datensicherung zu treffen. Enclaive ist nicht verantwortlich für einen Datenverlust aufgrund der Mängelbeseitigung. Wenn Wartungs- und Serviceleistungen separat vom Kunden bestellt wurden, werden die Daten von enclaive gemäß der Dienstleistung gesichert.
Sofern enclaive zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist, kann enclaive diese durch Behebung des Mangels oder durch nachträgliche Lieferung erbringen, nach Wahl von enclaive. Wenn die Mängelbeseitigung durch Beseitigung von Mängeln erfolgt, kann enclaive diese — nach freiem Ermessen von enclaive und vorbehaltlich der Verfügbarkeit — auch durch Lieferung einer neuen Version, eines Updates, Upgrades, Patches oder Releases erbringen. Sofern dies noch nicht verfügbar ist, aber in absehbarer Zukunft verfügbar sein wird, kann enclaive den Kunden für einen angemessenen Zeitraum auf eine Workaround-Lösung verweisen, sofern eine Workaround-Lösung für den Kunden nicht zumutbar ist.
Wenn die Prüfung einer Mängelrüge ergibt, dass kein Mängelanspruch besteht, kann enclaive die entstandenen Kosten und Aufwendungen gemäß den branchenüblichen Stundensätzen in Rechnung stellen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. In Bezug auf den Beginn der Verjährungsfrist gelten die gesetzlichen Bestimmungen, es sei denn, es handelt sich um arglistige Täuschung oder grobe Fahrlässigkeit eines Mangels durch enclaive sowie um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit durch einen Mangel und um eine Beschaffenheitsgarantie.
enclaive bemüht sich, höchste Qualitätsstandards in seinen Dienstleistungen zu erfüllen und mögliche Fehler in der Software des Kunden durch Softwaretestdienste zu vermeiden bzw. zu erkennen. Enclaive kann jedoch nicht garantieren, dass die getestete Software bei erfolgreicher Ausführung der Softwaretestdienste vollständig fehlerfrei ist.
enclaive gibt keine Garantie, wenn der Kunde Änderungen oder Anpassungen an den Methoden oder der Software vorgenommen hat, die direkt oder indirekt mit den Confidential Compute Diensten zusammenhängt, verwendet werden. Dies gilt nicht, wenn diese Änderungen oder Anpassungen nicht die Ursache für den betreffenden Mangel sind.
enclaive weist darauf hin, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungsvarianten fehlerfrei funktionieren kann oder gegen jegliche Manipulation durch Dritte geschützt ist. Enclaive übernimmt auch keine Garantie dafür, dass von Dritten verwendete oder bereitgestellte Software den Anforderungen des Kunden entspricht, für bestimmte Anwendungen geeignet ist und dass sie frei von Abstürzen, Fehlern und Malware ist. Enclaive garantiert dem Kunden nur, dass die von Dritten verwendete oder bereitgestellte Software zum Zeitpunkt der Übertragung im Wesentlichen den Leistungsdaten des Dritten entspricht, unter normalen Betriebsbedingungen und normaler Wartung funktioniert und dass enclaive keine bewussten Maßnahmen ergreift, um dies zum Nachteil des Kunden einzuschränken. Insbesondere übernimmt enclaive keine Gewähr für spätere Störungen der entsprechenden Software aufgrund von Änderungen oder Updates von Dritten.
Der Kunde stellt enclaive von Ansprüchen Dritter im inneren Verhältnis frei, die auf rechtswidrigen oder rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder auf Fehlern im Inhalt der vom Kunden bereitgestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Verstöße im Bereich der gewerblichen Schutzrechte, des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und aller anderen Verstöße gemäß Abschnitt 7. Der Kunde erstattet enclaive die im Zusammenhang damit entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung.
Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm bereitgestellten Software oder Daten keine Verletzung des deutschen oder anderer einschlägiger nationaler und internationaler Gesetze darstellt, insbesondere des Urheberrechts, des Markenrechts, des Namensrechts, des Datenschutzrechts und des Wettbewerbsrechts.
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